Anmeldeformular für geschlossene Firmenkurse
Gerne bieten wir Ihnen geschlossene Kurse in Ihren Räumen an.
Bei Inhouse-Kurse stellen wir Ihnen eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen in Rechnung. Für anwesenden Teilnehmer ist eine Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft möglich, sofern bei Kursbeginn alle benötigten Formulare vollstandig vorliegen.
Besonderheiten während der Corona-Virus Pandemie:
Beachten Sie bitte die aktuellen Empfehlungen der DGUV
Raumanforderungen
- es wird ein großer Raum (mind. 50qm ohne Tische benötigt)
- die Teilnehmerzahl beträgt maximal 20 Personen, die tatsächliche Teilnehmeranzahl bemisst sich nach den Möglichkeiten des Räumlichkeiten
- der Abstand von mindestens 1,5 zwischen Personen muss gewährleistet und Platz für praktische Übungen vorhanden sein
- Der Raum muss mit Frischluft regelmäßig gut belüftet werden können
Hygienische Anforderungen
- Freier Zugang zu Waschmöglichkeiten
- persönlicher Schutzausrüstung für Teilnehmende
- Je Teilnehmer mindestens ein Paar Einmalhandschuhe
- mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung
- Durchführung von Flächendesinfektion von Stuhllehnen, Türgriffen und Dozententisch vor dem Kurs und in der Mittagspause.
- Benachrichtigung der ausbildenden Stelle sofern binnen 14 Tagen nach dem Lehrgang eine Person des Lehrgangs positiv auf Covid-19 getestet wird
- bei akuten Erkältungsanzeichen, Krankheitsgefühl, Fieber oder angeordneter Quarantäne ist eine Teilnahme am Lehrgang ausgeschlossen
Auszug aus den AGB
Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich, eine Bestätigung der Anmeldung
durch den DRK Kreisverband Hamburg-Nordost e.V. erfolgt per Email. Bis 7 Tage
vor Lehrgangsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. (Bsp.: Kurs
findet am Dienstag statt: Sie können bis einschließlich Dienstag in der
Vorwoche kostenfrei stornieren)
Es gelten die jeweils aktuell angegebenen Teilnehmer-/ Kursgebühren des DRK
Kreisverband Hamburg-Nordost e.V..
Bei Mitarbeitern von Unternehmen wird die Teilnahmegebühr dem anmeldenden
Unternehmen nach Kursende in Rechnung gestellt, ggf. an den zuständigen
Unfallversicherungsträger. Bei gewünschter Abrechnung mit dem gesetzlichen
Unfallversicherungsträger rechnet der DRK Kreisverband Hamburg-Nordost e.V.
direkt mit diesem ab, sofern alle nötigen Formulare vorhanden sind. Die
Zahlungsverpflichtung des anmeldenden Unternehmens erlischt mit der Übernahme
der Kosten durch den Unfallversicherungsträger. Übernimmt dieser die Kosten
nicht, werden die Lehrgangsgebühren dem anmeldenden Unternehmen in Rechnung
gestellt.
Wir stimmen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen zu.
Hinweis auf Verbraucherstreitbeilegung gemäß VSBG:
Der DRK Kreisverband Hamburg-Nordost e.V. nimmt nicht an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitbeilegungsstelle teil.
Wir haben die Geschäftsbedingungen gelesen und sind damit einverstanden.*